Mit Weitsicht alles gut regeln |
Über den Tod wird nicht gern gesprochen. Aber er gehört zum Leben. Und wie alle
Dinge des Lebens muss auch die eigene Bestattung geregelt werden. |

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Was kostet eine angemessene
Bestattung? |
Bis vor ein paar Jahren erhielten die Hinterbliebenen von den gesetzlichen Krankenkassen das
so genannte Sterbegeld. Doch diese Leistung wurde ersatzlos gestrichen. Ab sofort
muss jeder selbst für die finanzielle Absicherung einer Bestattung sorgen.
Durchschnittliche Bestattungskosten
Einzelgrabstätte und Friedhofsgebühren |
1.250,00 € |
Sarg und Wäsche |
1.200,00 € |
Überführung |
130,00 € |
Austtattung Trauerfeier |
620,00 € |
Beisetzungskosten |
600,00 € |
Kränze und Blumenschmuck |
350,00 € |
Traueranzeige, Danksagung |
350,00 € |
Grabstein inkl. Aufstellung und Beschriftung |
1.500,00 € |
Gesamt |
6.000,00 € |
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Kostenlose und juristisch geprüfte Vorsorgedokumente. |
KOSTENLOSE VORSORGEVOLLMACHT
KOSTENLOSE PATIENTENVERFÜGUNG
CHECKLISTE TESTAMENTERSTELLUNG
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Es besteht aber auch die Möglichkeit eine Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung oder Vorsorgevollmacht vom Fachanwalt im Wert von 55 € bei Abschluss einer Monuta Sterbegeldversicherung kostenlos erstellen zu lassen.
Die Dokumente werden in Kooperation mit Fachanwälten individuell nach Ihren Wünschen erstellt:
- Echte Anwaltsverfügungen auf Anwaltspapier
- Rechtssicher und individuell auf Sie zugeschnitten
- Jederzeit anpassbar
So funktioniert’s:
Besuchen Sie nach Vertragsabschluss und Zahlung der ersten Prämie unsere Partnerseite www.anwaltsverfügungen.de.
Erstellen Sie dort eine rechtssichere Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht im Wert von 55 €.
Geben Sie bei der Bezahlung im Feld „Gutscheincode“ Ihre Monuta Policen-Nummer ein. Fertig: Sie erhalten das Dokument kostenlos.
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Frei verfügarer Vorsorgeschutz Garantierte Leistungen |
- Beitragsgarantie über die gesamte Beitragszahlungsdauer
- Abschluss ab Eintrittsalter 18 Jahre
- Überführungsservice nach Deutschland aus dem Ausland
- Kostenlose Kindermitversicherung bis zum 18.Lebensjahr mit 2.500 Euro ab der 24.Schwangerschaftswoche
- Steuerfreie Auszahlung der Versicherungsumme
- Auszahlung der doppelten Versicherungssumme bei Unfalltod
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